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Weiterbildung und Förderung im Beruf
Dunkel Hell

Weiterbildung und Förderung im Beruf

Kinga Bartczak
Weiterbildung-und-Förderung

Meister BAföG – Bildungsgutschein – Förderkredite/Stipendien

Im ersten Teil meiner Weiterbildungsreihe haben Sie bereits einige Informationen über Fördermöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhalten. Im zweiten Teil möchte ich im Besonderen auf Weiterbildungsmaßnahmen im Handwerk eingehen und die Personengruppen hinzunehmen, die nicht nach regulären Maßstäben „förderfähig“ sind, wie beispielsweise arbeitssuchende/arbeitslose Arbeitnehmer sowie Studentinnen/Studenten.

1. Meister-BAföG

Das sogenannte Meister BAföG ist als neue  Fördermaßnahme nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) am 01.07.2009 in Kraft getreten und kann in allen Berufsbereichen der Handwerksbranche beantragt werden, unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/außerschulisch/mediengestützt/ Fernunterricht etc.).

Das Meister BAföG wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: KfW) vergeben und ist ein Darlehen, welches insgesamt bis zu maximal sechs Jahre zins-und tilgungsfrei ist. Der Maßnahmenbeitrag für die Lehrgangs-und Prüfungsgebühr kann hierbei bis zu 10.226 Euro betragen. Davon gelten 30 % als Zuschuss, der Rest müsste, wie bereits erwähnt, als Darlehen bei der KfW beantragt werden. Die Rückzahlungsrate beläuft sich auf ca. 128 Euro pro Monat und muss innerhalb von 10 Jahren, nach der Karenzzeit, getilgt werden. Gefördert werden hierbei insbesondere Fortbildungsabschlüsse zu: Handwerks- oder Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Fachkrankenpflegern, Betriebsinformatikern, Programmierern und Betriebswirten.

Weitere Informationen können Sie sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einholen. Dort erhalten Sie kostenlose (Online-) Broschüren . Zudem können Sie beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung Ihrer Stadt, Ihren Förderantrag abgeben und ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch nehmen.

2. Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

WeiterbildungDer Bildungsgutschein richtet sich vorwiegend an die Kundinnen und Kunden der Bundesagentur für Arbeit. Hierbei gilt es ein Qualifikationsdefizit durch die Förderung einer gezielten Weiterbildungsmaßnahme auszugleichen und so die Wiedereingliederung  in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Um die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme zu prüfen, ist ein persönliches Gespräch beim zuständigen Arbeitsvermittler der Bundesagentur für Arbeit unablässig. Hierbei werden Qualifikation, Ausbildung und Eignung des Kunden/der Kundin geprüft und danach entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind. Der Bildungsgutschein kann regional, zeitlich befristet und auf ein bestimmtes Bildungsziel beschränkt werden. Über die Informationsportale BERUFENET und KURSNET kann der Kunde nach Erhalt des Bildungsgutscheins selbstständig nach einem passenden Lehrgang suchen. Auch hier ist eine Rücksprache mit dem Arbeitsvermittler zu empfehlen, da beispielsweise im KURSNET alle Lehrgangsmöglichkeiten aufgelistet werden, jedoch nicht alle förderfähig sind. Übernommen werden beispielsweise Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für eine auswärtige Unterbringung, Verpflegungskosten sowie die Ausgaben für die Betreuung von Kindern. Sollte ein Dritter (z.B der Arbeitgeber) eine Kostenübernahme tätigen, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit nur noch die Kosten, die nach Abzug der vom Dritten geleisteten Zahlung übrig bleiben. Bitte berücksichtigen Sie, dass kein Anspruch auf eine pauschale Kostenrückerstattung besteht (!). Entsprechend empfiehlt es sich immer, die möglich anfallenden Kosten vorab mit Ihrem Arbeitsvermittler zu besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Kleiner Tipp:

Sollten Sie sich für weitere Themen wie Berufswechsel, Aufstieg, Wiedereinstieg oder Weiterbildung interessieren, bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit hierzu den sogenannten BerufsEntwicklungsNavigator (kurz:BEN) zur weiteren Information an.

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3. Förderkredite und Stipendien für Studierende

Die Fördermöglichkeiten für angehende und etablierte Studenten/Studentinnen sind sehr vielfältig. Zu Beginn des Studiums nehmen Studierende meist die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BaföG) in Anspruch. Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsförderung ist hierbei die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung (Immatrikulationsbescheinigung; Ab dem 5 Fachsemester muss eine Bescheinigung über die bis dahin zu erbringenden Leistungen nachgereicht werden) und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze (35 Jahre).

Bitte beachten Sie (!):

Siehe auch
Die Magie weiblicher Netzwerke-Artikelbild

BaföG kann nicht nur an Studierende einer Hochschule vergeben werden und wird entsprechend als Vollzuschuss, Zuschuss, Staats- oder Bankdarlehen gewährt. Wer welchen Zuschuss erhält, können Sie hier nachlesen. Zudem gibt es einige Rechner im Internet, welche Ihnen nach Eingabe Ihrer Daten einen ungefähren BaföG-Satz berechnen können (natürlich ohne Gewähr!). Da das Studium sich durch eine berufliche Nebentätigkeit, ein Ehrenamt oder auch durch einen Krankheitsfall o.ä über die einzuhaltende Semesterdauer hinaus erstrecken kann, gibt es für Studierende, für die in diesem Fall der weitere Anspruch auf BaföG verfällt, die Möglichkeit einen Bildungskredit beispielsweise bei der NRW-Bank zu beantragen. Die Förderung erstreckt sich hierbei auf 1.000 bis zu 7.200 Euro, wobei man individuell entscheiden kann, ob man sich diese wahlweise in bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100€, 200€ oder 300€ auszahlen lasse möchte. Die Rückzahlungsrate beträgt hierbei ca. 120€ monatlich.

In Notfällen (finanzielle Engpässe, Schwierigkeiten bei Anträgen o.ä) können sich Studierende im Übrigen immer an ihr zuständiges Studentenwerk wenden. Dieses bietet ebenfalls Darlehen an, um Studierende kurzzeitig zu unterstützen.

Bei Auslandspraktika/Auslandssemestern empfiehlt sich immer ein Blick auf die Homepage des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e. V.. Eine umfangreiche Datenbank über aktuelle Stipendienprogramme für Studierende finden Sie zudem hier.

Egal für welche Weiterbildungsmaßnahme Sie sich entscheiden, fördern Sie und lassen Sie sich fördern!

Ein gemeinsames Gespräch mit Ihrem Arbeitnehmer/Arbeitgeber kann die Bedürfnisse und Wünsche auf beiden Seiten klären. So kann man beispielsweise einen gemeinsamen Förderplan entwickeln und so die Unternehmenskultur sowie die Mitarbeitermotivation stärken.

Über die Autorin

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Kinga Bartczak berät, coacht und schreibt zu Female Empowerment, neuer Arbeitskultur, Organisationsentwicklung systemischen Coaching und Personal Branding.

Zudem ist sie Geschäftsführerin der UnternehmerRebellen GmbH und Herausgeberin des FemalExperts Magazins.

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7 Jahre zuvor

[…] bieten Sie jedoch Alternativen an (bsp. Teilnahme an Meetings an einem Nachmittag oder Weiterbildungen, die Sie wahrnehmen […]

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7 Jahre zuvor

[…] Weiterbildung: Sie kennen einen interessanten Kurs, der Sie beruflich/persönlich weitergebracht hat? Teilen Sie ihr Wissen mit anderen! […]

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